Heilpädagogische Maßnahmen für ...

Kinder bis zur Einschulung

Isolierte heilpädagogische Maßnahme

Bei der isolierten heilpädagogischen Maßnahme steht das Kind im Mittelpunkt. Ausgehend vom Entwicklungsalter und den Bedürfnissen des Kindes werden Konzepte spezifisch für das Kind erarbeitet. Die Förderung des Kindes findet sowohl im häuslichen Kontext, als auch in der vom Kind besuchten Einrichtung statt.

Im Fokus steht neben dem Kind auch die Sensibilisierung der Bezugspersonen auf die Bedarfe des Kindes. Es werden also die Bezugspersonen in den heilpädagogisch-therapeutischen Prozess involviert. Das Ziel der isolierten heilpädagogischen Maßnahme ist es, für das Kind ein Umfeld und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, den bestehenden Defiziten entgegen zu wirken.

Integrative Maßnahme/Integrationsfachdienst

Es gibt Kinder, die Schwierigkeiten mit der Integration in die Gruppe einer Einrichtung haben. Gründe hierfür können Sprachschwierigkeiten, Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensabweichungen, etc. sein.

Bei der integrativen Maßnahme unterstützt der Integrationsfachdienst das Team der Einrichtung dabei, das Kind in die Gruppe zu integrieren. Ziel ist es, gemeinsam die Kompetenzen des Kindes zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zu unterstützen und die Bedarfe zu reduzieren. Dazu werden ausgehend vom Entwicklungsalter des Kindes und dessen Bedürfnisse, pädagogische Angebote und Rahmenbedingungen erarbeitet.

Individualbegleitung

Kinder, die regelmäßige Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern benötigen, Kinder mit Ängsten, Kinder mit mangelnden Konfliktlösestrategien und Aggressionen, können für eine Unterstützung durch eine Individualbegleitung in einer Einrichtung in Frage kommen.

Die Individualbegleitung unterstützt das Kind beim Besuch der Krippe, des Kindergartens oder der Tagesstätte. Somit kann für das Kind ein geregelter Alltag ermöglicht werden und Defizite, de durch die Beeinträchtigung bestehen, minimiert werden. Häufig ist eine zielgenaue Unterstützung, in Form von Impulsen an der richtigen Stelle ausreichend, um diese Defizite aufzuarbeiten.

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Familienhilfe

Die Leistung richtet sich an Familien, die durch Veränderungen ihrer Lebenssituation und/oder innerfamiliären Problemen belastet sind. Die Veränderungen und innerfamiliären Probleme können hervorgerufen werden z. B. durch Scheidung, Verlust eines Familienmitglieds, existenzielle Themen und/oder kritische Lebensumstände, etc.. Bei der Familienhilfe stehen die einzelnen Familienmitglieder im Mittelpunkt. Das primäre Ziel der Familienhilfe ist die Unterstützung bzw. die Entlastung im Systems „Familie“. Das kann nur in Zusammenarbeit zwischen Familie und Fachkraft erreichen werden.

Eltern werden durch enge Betreuung und Be­gleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und zu einem selbstständigen Leben befähigt. Die Familienhilfe orientiert sich am gesamten Familien­system und dessen sozialen Netzwerkes. Es werden Erziehungs- und Beziehungsprobleme, soziale und mate­riel­le Schwierig­keiten sowie Ressourcen berücksichtigt. Sie erfordert deshalb auch die Mitarbeit der ganzen Familie.

Kinder ab der Einschulung, Jugendliche und junge Erwachsene

Eingliederungshilfe

Liegt eine Diagnose nach §35 a vor (z. B. Hochbegabung, Autismus, AD(H)S, etc.), kann die Eingliederung des Kindes/Jugendlichen in das jeweilige Umfeld erschwert werden. Ziel der Maßnahme ist es, den bestehenden Defiziten bestmöglich entgegen zu wirken und die Stärken des Kindes/Jugendlichen für die Eingliederung zu nutzen. Die Maßnahme findet im gewohnten Umfeld des Kindes/Jugendlichen statt. U. a. werden die Bezugspersonen (Eltern, Lehrer, Erzieher, etc.) in den heilpädagogischen Prozess der Eingliederungshilfe involviert und dadurch im Umgang mit dem Störungsbild sensibilisiert.

Familienhilfe

Die Leistung richtet sich an Familien, die durch Veränderungen ihrer Lebenssituation und/oder innerfamiliären Problemen belastet sind. Die Veränderungen und innerfamiliären Probleme können hervorgerufen werden z. B. durch Scheidung, Verlust eines Familienmitglieds, existenzielle Themen und/oder kritische Lebensumstände, etc.. Bei der Familienhilfe stehen die einzelnen Familienmitglieder im Mittelpunkt. Das primäre Ziel der Familienhilfe ist die Unterstützung bzw. die Entlastung im Systems „Familie“. Das kann nur in Zusammenarbeit zwischen Familie und Fachkraft erreichen werden.

Eltern werden durch enge Betreuung und Be­gleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und zu einem selbstständigen Leben befähigt. Die Familienhilfe orientiert sich am gesamten Familien­system und dessen sozialen Netzwerkes. Es werden Erziehungs- und Beziehungsprobleme, soziale und mate­riel­le Schwierig­keiten sowie Ressourcen berücksichtigt. Sie erfordert deshalb auch die Mitarbeit der ganzen Familie.

Schulbegleitung

Kinder/Jugendliche, die Probleme beim Schulbesuch haben, da sie sich nicht organisieren können, ein langsames Arbeitstempo aufweisen, Konflikte mit anderen Schülern haben, etc., können den schulischen Anforderungen oft nicht entsprechen. Wir ermöglichen es Kindern und Jugendlichem im Raum Ingolstadt durch eine Schulbegleitung, am Unterricht und dem dortigen sozialen Umfeld teilzunehmen. 

Die Art und Weise der Schulbegleitung richtet sich dabei nach den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Kindes / Jugendlichen.

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Wir begleiten und fördern Kleinkinder, Kinder und Jugendliche mit ...

Unsere Ziele sind …

  • Förderung der Entwicklung und des Verhaltens
  • Förderung zur Eigenständigkeit und gleichzeitigen Gruppenfähigkeiten
  • Förderung der Lern- und Leistungsmotivation
  • Das Erreichen der gemeinsam formulierten Ziele
  • Integration und Eingliederung von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft
  • Verhinderung einer drohenden seelischen, geistigen, körperlichen Behinderung
  • Verringerung von Sekundärdefiziten

Kostenübernahme

Die Kosten für eine heilpädagogische Förderung können sowohl vom Bezirk Oberbayern als auch vom jeweilig zuständigen Jugendamt übernommen werden. Sie können gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren, um Ihnen Informationen zur Vorgehensweise zu geben. Bei den notwendigen Formalitäten sind wir Ihnen gerne behilflich.